mehr als 30 Jahre hat es gebraucht, um den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wieder anzuheben. Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt eine Anhebung für Neuverträge auf 1,0 Prozent ab 2025. Damit würde der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins zum ersten Mal seit 1994 wieder steigen.
Dieser Zins ist die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung ihrer Rückstellungen nutzen dürfen. Er ist nicht mit dem Garantiezins gleichzusetzen, den Lebensversicherer individuell auf ihre Produkte gewähren. Von einer Anhebung des Höchstrechnungszinses sind die Garantien der Neuverträge zum Zeitpunkt der Zinsanhebung betroffen.
Bei Rentenversicherungen profitieren Kundinnen und Kunden mit flexiblen Rentenfaktoren, die ebenfalls steigen können. So kann das gestiegene Zinsniveau letztlich eine höhere Überschussbeteiligung nach sich ziehen. Aktuell haben etliche Lebensversicherer bereits eine Erhöhung der Überschussbeteiligung für 2024 angekündigt.
Ein schönes Wochenende!
Ihr Goran Culjak
Redakteur dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten
DAV empfiehlt Anhebung des Höchstrechnungszinses
Damit würde der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Zins zum ersten Mal seit 1994 wieder steigen. Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Anhebung auf 1,0 Prozent ab 2025 für Neuverträge in der Lebensversicherung. WEITERLESEN
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